Berufstätige oder arbeitssuchende Eltern können einen finanziellen Zuschuss vom Landkreis Goslar für die Betreuung ihres Kindes bei
einer Tagespflegeperson erhalten. Geregelt ist das in der „Satzung des Landkreises Goslar für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege.“
Kinder ab dem 01. Lebensjahr haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Des weiteren berechnen wir folgende Kosten für Mittagessen:
50 € pro Monat und Kind ( 11 Monate, der 12. Monat ist Beitragsfrei)
(Antrag auf Erstattung der
Verpflegungskosten kann unter besonderen Voraussetzungen gestellt werden)
Die Eltern sorgen für Windeln, Feuchttücher, ggf. Wundschutzcreme, Wickelunterlage und Zahnbürste.